Rechtsprechung
ArbG Minden, 19.10.2011 - 3 BV 16/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausscheiden aus dem abgebenden Betrieb mit der endgültigen Eingliederung in den aufnehmenden Betrieb als eine Einheit bei der Versetzung in einen anderen Betrieb; Anwendung des Mitbestimmungsverfahrens für den endgültigen Wechsel der Mitarbeiter im Rahmen des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Minden, 19.10.2011 - 3 BV 16/11
- LAG Hamm, 26.10.2012 - 10 TaBV 35/12
- BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 101/12
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 26.10.2012 - 10 TaBV 35/12
Kein Beteiligungsrecht des Betriebsrates bei Aufhebung einer vorläufigen …
Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Minden vom 19.10.2011 - 3 BV 16/11 - wird zurückgewiesen.Der Betriebsrat beantragt, 1. den Beschluss des Arbeitsgerichts Minden vom 19.10.2011 - 3 BV 16/11 - abzuändern und die Anträge der Arbeitgeberin abzuweisen, 2. festzustellen, dass die Versetzung des Herrn T1 K1 in die Position eines stellvertretenden Bereichsleiters und die Versetzung des Herrn M2 M1 in die Position einer Spielaufsicht im Casino O1 ab dem 01.06.2011 offensichtlich aus sachlichen Gründen nicht dringend war, 3. der Arbeitgeberin ein Zwangsgeld in Höhe von bis zu 250, 00 Euro für jeden Tag der Zuwiderhandlung anzudrohen, falls sie die personelle Maßnahme mit Ablauf von zwei Wochen nach Rechtskraft der Entscheidung noch aufrecht erhält.